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Anmeldung zum Hort

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All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zur Anmel­dung der Schul­an­fän­ger für den SPB/Hort fin­den Sie hier.

Betreuungsgutschein

  • Der Betreu­ungs­gut­schein (Bedarfs­be­scheid) wird im zustän­di­gen Jugendamt/ Bezirks­amt (wohn­ort­ab­hän­gig) bean­tragt („Antrag auf ergän­zen­de För­de­rung und Betreu­ung an der offe­nen Ganz­tags­schu­le“).
  • Antrag auf ergän­zen­de För­de­rung und Betreu­ung an der offe­nen Ganz­tags­schu­le (Hort) fin­den Sie hier oder laden es hier direkt run­ter.
  • Für die Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 3 wird seit dem 01.08. 2019 kei­ne Kos­ten­be­tei­li­gung mehr erho­ben.
  • Es ist kei­ne Bedarfs­prü­fung für Kin­der in der Jahr­gangs­stu­fe 1 bis 6 an der offe­nen Ganz­tags­schu­le mehr erfor­der­lich. Der Bedarf wird vom Jugend­amt ent­spre­chend des Antrags der Eltern fest­ge­stellt und beschie­den.
  • Sie bekom­men also die Zeit­mo­du­le, die Sie sich wün­schen. Da kei­ne Kos­ten­be­tei­li­gung erho­ben wird, bie­tet es sich an, die kom­plet­ten Modu­le zu bean­tra­gen und so die Sicher­heit zu haben, dass wir ihr Kind von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr betreu­en wür­den, auch wenn Sie nicht dar­auf ange­wie­sen sind.
  • Ein Antrag muss aber wei­ter­hin beim Jugend­amt gestellt wer­den.
  • Abschlie­ßend erhal­ten Sie einen „Bescheid über die ergän­zen­de För­de­rung und Betreu­ung an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len“ (Bedarfsbescheid/ Gut­schein), die­ser wird benö­tigt um mit dem Sozi­al­päd­ago­gi­schen Bereich (Hort) einen Ver­trag zu schlie­ßen. Daher möch­ten wir Sie bit­ten die­sen in der Schu­le abzu­ge­ben.

Vertrag über ergänzende Betreuung

Da wir an der Grund­schu­le im Elia­s­hof ein frei­er Trä­ger sind, der die ergän­zen­de För­de­rung und Betreu­ung (Hort) über­nimmt, machen Sie den Ver­trag direkt mit uns und nicht mit dem Jugend­amt:

  • Den “Ver­trag über die Auf­nah­me und Teil­nah­me von Schü­le­rin­nen und Schü­lern an einer ergän­zen­den Betreu­ung” schlie­ßen Sie direkt mit uns ab. 
  • Die Unter­la­gen kön­nen aus­ge­füllt und unter­schrie­ben mit dem Bedarfs­be­scheid  im Sekre­ta­ri­at abge­ge­ben wer­den.
  • Soll­ten Sie die Unter­la­gen online aus­fül­len, kön­nen Sie die­se unter­schrie­ben gemein­sam mit dem Bedarfs­be­scheid auch direkt an eliashof@tjfbg.de sen­den.
  • Die “Foto-Film­erlaub­nis” und “Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung SPB” sind eben­falls aus­zu­fül­len. Die­se sind wich­tig für Abhol­voll­mach­ten und even­tu­el­le Beson­der­hei­ten.
  • Das SEPA-Man­dat muss nicht zum Start der Betreu­ung in der 1. Klas­se aus­ge­füllt, aber spä­tes­tens zum Über­gang der 4. Klas­se nach­ge­reicht wer­den. 
  • Alle Doku­men­te fin­den Sie unter Down­loads.

Wir nut­zen das digi­ta­le Grup­pen­buch Hort­PRO. Zur Hand­ha­bung des dazu­ge­hö­ri­gen Eltern­por­tals fin­den Sie hier eine Anlei­tung.

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